Wohnungsgrundbuch

Wohnungsgrundbuch
Wohnungsgrundbuch n commonhold property register

German-english law dictionary. 2013.

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  • Wohnungsgrundbuch — Das Wohnungsgrundbuch ist eine spezielle Form des Grundbuchs, in welchem nicht Grundstücke, sondern Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verzeichnet sind. Das Wohnungsgrundbuch ist ein eigenes Grundbuch. Es ist nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnungsgrundbuch — öffentliches, bei dem ⇡ Grundbuchamt geführtes Register, in das ⇡ Wohnungseigentum eingetragen wird, um alle bestehenden Rechte an Eigentumswohnungen zu offenbaren. Für jeden Miteigentumsanteil das Sondereigentum und als Beschränkung die… …   Lexikon der Economics

  • Eigentumswohnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Begrifflichkeit …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnungseigentum — Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Begrifflichkeit 1.2 Geschichte 1.3 Rechtliche Konstruktion 1.4 …   Deutsch Wikipedia

  • Mieterprivatisierung — Als Wohnungsprivatisierung wird der Verkauf einzelner Wohnungen in Mehrfamilienhäuser an private Käufer, also die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen bezeichnet. Es handelt sich nur dann um eine Privatisierung im engeren Sinn, wenn …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnungsprivatisierung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Wohnungsprivatisierung wird der Verkauf einzelner Wohnungen in Mehrfamilienhäuser an private Käufer, also die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verdinglichung (Wohnungseigentum) — Im Wohnungseigentumsrecht wird als Verdinglichung die Tatsache bezeichnet, dass die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die eigentlich dem Schuldrecht unterliegen würde, eine dingliche Wirkung entfaltet, wenn sie gemäß… …   Deutsch Wikipedia

  • Wohnungseigentum — Woh|nungs|ei|gen|tum, das; s, e (Rechtsspr.): Eigentum an einer Wohnung u. dem zugehörigen Anteil an Gebäude u. Grundstück. * * * Wohnungs|eigentum,   Sondereigentum an einer Wohnung, verbunden mit dem Miteigentumsanteil am Grundstück und an den… …   Universal-Lexikon

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